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AutorenbildChristian Brückner

F&A - 6-Jährige im Kindergarten und 3-G-Regeln

Am 17.09 wandte sich eine Elternbeirätin mit folgendem Anliegen an uns :

Ihr 6-Jähriges Kindergartenkind sei von vielen Aktivitäten, die der Kindergarten unternimmt und die in der Freizeit unternommen werden (Wie zum Beispiel Schwimmkurs oder Turnverein) ausgeschlossen, da es keinen regelmäßigen Testnachweis bieten könnte. Für andere 6-Jährige Kinder, die bereits die Schule besuchen, sei dies kein Problem, da in den Schulen regelmäßig getestet werden würden. Da ihr Kind nicht für jede Aktivität vorher in einem Bürger-Testzentrum getestet werden könnte, werden dem Kind so Möglichkeiten der Teilnahme genommen.

Unsere Antwort darauf (Teilausschnitt):

"nach interner Absprache fanden wir folgende Formulierung auf hessen.de (https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/systemwechsel-in-der-beurteilung-der-pandemie vom 14.09) :

'Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren können an 2G-Angeboten und -veranstaltungen auch ohne Impfung teilnehmen. Grundsätzlich benötigen Kinder bei 3G keinen Negativnachweis, wenn sie jünger als 6 Jahre alt sind oder noch nicht eingeschult wurden.'

Damit sollten Kinder, die noch nicht eingeschult sind bei entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen dürfen, selbst ohne Testnachweis. Sollte dies doch verlangt werden, so bedarf es bei dem Veranstalter wohl noch ein Klärungsgespräch."



Hessenweite Hotline für Fragen und Informationen zum Corona-Virus: 0800- 555 4666

Kultusministerium des Landes Hessen: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro: 0611 368 2368

Verweis auf das aktuelle Dokument zu den Corona-Regeln mit Kindern: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/kinder-regeln_in_hessen1609_final2.pdf

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