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  • AutorenbildChristian Brückner

F&A - Regelungen Betretungsverbot/ Quarantäne

Aktualisiert: 26. Sept. 2021

Am 14.09 schrieb eine Mutter von Schulkindern an verschiedene Institutionen der Kinderbetreuung zum Thema Quarantäne. Sie wunderte sich, dass für verschiedene Kinder (Schulkinder, Kinder in KiTas, Erstkontakte und Haushaltsmitglieder) unterschiedliche Regelungen für die Quarantäne-, beziehungsweise Betretungsverbots-Zeiten gelten.

Am 15.09 antwortete der Stadt-Elternbeirat der Darmstädter Schulen wie folgt (Teilausschnitt):

"[…] Heute habe ich die neuen Regeln für Kinder bekommen, die ab morgen in Hessen gelten (siehe Anhang). Danach müssen Infizierte für 14 Tage in Quarantäne, ebenso ihre Haushaltsmitglieder; aber - Infizierte Kinder U6 sowie Kinder vor der Einschulung sowie Schüler können sich jedoch ab dem 7. Tag der Infektion mit PCR-Test freitesten - Haushaltsangehörige (Kinder/Geschwister) von Infizierten frühestens am 10. Tag (wegen der Inkubationszeit).

Sprich, die Begründung für die unterschiedlichen Fristen ist die

Inkubationszeit bei Haushaltsangehörigen. Man geht wohl davon aus, dass

inifizierte Schüler ihr Geschwister / Eltern zuhaus anstecken nachdem

sie sich selbst in der Schule infiziert haben."

Das entsprechende Schreiben finden sie über folgenden Link:


Hessenweite Hotline für Fragen und Informationen zum Corona-Virus: 0800- 555 4666

Kultusministerium des Landes Hessen: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro: 0611 368 2368

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