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FRAGE 1: ALLGEMEINE BETREUUNGSSITUATION

Seit 2013 besteht für Kinder ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dass eine solche Betreuung zum gewünschten Zeitpunkt angeboten werden kann, ist auch in Darmstadt noch keine Selbstverständlichkeit; oft warten Eltern Monate auf eine Zusage. Dies hängt sicherlich auch mit der hohen Auslastung der bestehenden KiTas und der wachsenden Kinderzahl zusammen

Frage 1b: Text

FRAGE 1B

Darmstadt bietet eine große Vielfalt an Menschen und auch der Einrichtungs-Landschaft. Wie positionieren Sie sich zu der Einführung stadtweiter Qualitätsstandards gegenüber der Wahrung der Individualität von Einrichtungen? Wie kann ein Mittelweg zum Wohle der Kinder aussehen?

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CDU

Außerdem forcieren wir die Möglichkeiten individueller Betreuungen etwa durch Tagesmütter und -väter. Auch wollen wir verstärkt freie Träger in die Betreuung einbinden. Neben städtischen Einrichtungen unterstützen wir natürlich besonders kirchliche Träger. Denn nur durch ein breitgefächertes Angebot können die verschiedenen Bedürfnisse und Präferenzen von Eltern und Kindern an die Betreuung erfüllt werden.
Eine bloße „Aufbewahrung“ unseres Nachwuchses lehnen wir jedoch ab. Kinder müssen von qualifizierten Mitarbeitern betreut, gefördert und liebevoll auf den ersten Schritten im Leben begleitet werden. Diese Standards müssen für alle Einrichtungen gelten. Deswegen setzen wir uns auch in Zukunft für die Weiterbildung und Qualifizierung inklusive mündlicher und schriftlicher Prüfungen von Tagespflegeeltern ein.

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DIE GRÃœNEN

Wir haben als führende Fraktion auch zur Qualität der Kinderbetreuung bereits 2015 einen Stadtverordnetenbeschluss herbeigeführt, der grundlegende Punkte festlegt.
https://darmstadt.more-rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=250803100092&nid=ni_2015-Mag-404&status=1&suchbegriffe=Qualit%C3%A4tsstandards+Kinderbetreuung&select_koerperschaft=&select_gremium=&datum_von=11.01.2006&datum_bis=14.12.2021&richtung=ASC&entry=&kriterium=be&x=20&y=3
Dies war nicht nur aufgrund der Änderung im KiFöG relevant, sondern auch, um z. B. das Verhältnis von Kind zu Fachkraft besser zu stellen, die Vorbereitungszeiten der Erzieher*innen auszuweiten, die Fortbildungsmittel zu erhöhen, zusätzliche Stellen für Fachberatungen einzurichten und nicht zuletzt die Freien Träger in eine 100% Finanzierung zu bringen uvm.
Sie sehen aus der Vorlage selbst, dass zahlreiche wichtige Punkte umgesetzt wurden. Gleichzeitig ist auch eine Flexibilität hinterlegt, so dass die Individualität der Einrichtungen gewährleistet ist, zum Beispiel was die Konzepte oder besondere Angebote betrifft.
Wichtig ist uns, dass hinter diese Standards keine Einrichtung zurückfällt, die von der Stadt den Betriebskostenzuschuss erhält.

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SPD

Die Trägerlandschaft in Darmstadt ist vielfältig: sowohl was die Zahl der betreuten Kinder als auch die pädagogische Ausrichtung angeht. Die SPD bekennt sich zur Trägervielfalt und wird allen Trägern auf Augenhöhe eine verlässliche Partnerin sein. Für uns ist klar, dass die Stadt über Qualitätsstandards die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung festlegt. Damit müssen alle Einrichtungen gewisse Mindeststandards erfüllen. Standards sind für uns die Leitlinien innerhalb derer, jede Einrichtung ihren Weg gehen soll.
Dabei ist uns wichtig, dass alle Einrichtungen eine kompetente Fachberatung erhalten. Die Corona-Pandemie hat nochmal deutlich gezeigt, wie wichtig der Austausch auch zwischen verschiedenen Einrichtungen und Trägern ist. Denn die Bedingungen und Räumlichkeiten sind von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Damit muss auch jede Einrichtung und jeder Träger schauen, wie Landesvorgaben vor Ort umgesetzt werden.
Durch einen gestiegenen Anspruch an die Kindertagesstätten in Bezug auf Qualität kommt der Fachberatung als Unterstützungssystem eine zunehmend wichtige Rolle zu. Die SPD wird die
bisher zur Verfügung stehenden städtischen Mittel aufstocken und sich dabei an der Anzahl der Fachkraftstellen und der betreuten Kinder orientieren.

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AFD

Die beschriebenen Umstände treffen auf Kitas landes- und bundesweit zu. In Ballungsräumen verstärkter als im ländlichen Raum. Eine steigende Kinderzahl trifft auf Fachkräftemangel im Betreuungsbereich. Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bekommt Hessen bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 412 Mio. Euro Zuschüsse durch den Bund. Eine Offensive zur Gewinnung neuer Fachkräfte sowie neue Qualitätsstandards, die im Juni 2020 durch den Hessischen Landtag im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verankert wurde, sollen Abhilfe schaffen.
Die Attraktivität und Würdigung des Berufes sollte durch eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher erhöht werden. Eine verstärkte Fortbildung der Fachkräfte sollte verpflichtend sein sowie eine erhöhte Qualitätsstandards für das Leitungspersonal wäre wünschenswert. Auch einen erhöhten männlichen Anteil am Personalschlüssel halten wir für erstrebenswert.
Im Rahmen dieser Qualitätsstandards wird bspw. der personelle Mindestbedarf erhöht, sowie den Leitungen von Kitas eine höhere Freistellungszeit gewährt. Unabhängig von der beschriebenen Vielfalt sehen wir keine Beeinträchtigung der Individualität von Einrichtungen, wenn für alle gleiche Qualitätsmaßstäbe gelten. Eine Gleichbehandlung aller Kitas, gleich unter welcher Trägerschaft, sollte sichergestellt sein.

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FDP

Qualitätsstandards sind wichtig für die Evaluierung und das Fortschreiben oder Anpassen von Abläufen und Konzepten.
Dabei muss die Individualität jeder Einrichtung in den Fokus gesetzt werden, da nicht alle Einrichtungen nach gleichen Standards bewertet werden können.
Ein Mittelweg kann erreicht werden, wenn die Qualitätsstandards detailliert ausgearbeitet werden und Wahlmöglichkeiten nach den jeweiligen Voraussetzungen der Einrichtungen ermöglicht werden.
Die derzeitigen Qualitätsstandards bieten zwar eine gewisse Planungssicherheit für die Einrichtungen, legen aber zugleich Höchstgrenzen der Förderung fest. Dies kann für Träger von nur einer Einrichtung Schwierigkeiten bereiten, weil z.B. die Verwaltungskostenpauschale nur schwer eingehalten werden kann, da die Synergieeffekte aus der Verwaltung mehrerer Einrichtungen fehlen. Hier sollte stärker auf die besonderen Bedingungen der Einrichtung / des Trägers geachtet werden.

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DIE LINKE

Die Kommunen sollen auf Grundlage des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuchs (HKJGB) eigene Qualitätsstandards entwickeln. Darmstadt hat das 2015 mit Magistratsvorlage 2015/0093
(Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung) getan. Leider wurden damals nur die geforderten Mindeststandards umgesetzt. Es wäre auch möglich gewesen, die Gruppengrößen an Bedarfen der Kita und ihrer inhaltlichen Ausrichtung, z.B. im Bereich Inklusion, deutlich zu senken.
Eine kleine, in Privatinitiative betriebene Kita mit wenigen Betreuungsplätzen muss nicht zwingend die gleichen Anforderungen an Raumgrößen oder Außenbereiche erfüllen wie eine große
Einrichtung – hier müssen Abwägungen zugunsten der Kinder und der um Betreuung engagierten Menschen möglich sein, auch im Sinne von wohnortnaher Betreuung. Wir halten es nach 5 Jahren für notwendig, dass die genannte Vorlage zu Qualitätsstandards
evaluiert und überarbeitet wird.

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UFFBASSE

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Initiativen ihre eigenen Schwerpunkte haben, die sich im pädagogischen Programm zeigen. Dies widerspricht nicht der Einhaltung von Qualitätsstandards. Im Gegenteil, anhand eines eigenen Profils können auch Schwerpunkte in eigenen Bereichen gesetzt werden. Dies muss bei der Überprüfung der Qualitätsstandards Berücksichtigung finden, was auch gesetzlich so vorgesehen ist. Wir setzten uns generell für eine hohe Qualität bei den Angestellten in Kinder- und Jugendeinrichtungen ein, insbesondere eine pädagogische Ausbildung oder ein pädagogisches Studium sollten vorhanden sein.

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UWIGA

Wichtig bleibt die Vergleichbarkeit der KITAS. Die Belange der Träger müssen gewahrt werden. Beides ist in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Bei der Suche nach dem Mittelweg ist wichtig, dass vorrangig auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen wird.

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WGD

Die WGD meint, dass zu einer großen Vielfalt an Menschen und ihren unterschiedlichen Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft auch eine Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten im frühkindlichen Alter gehört. Einheitliche Standards können dem im Wege stehen. Es muss unterschiedliche Träger von KiTas geben, städtische, kirchliche, ja sogar in Selbsthilfe und -organisation von Elterngruppen entstandene, die unterschiedliche Schwerpunkte für ihre Erziehungsarbeit setzen. Kinder sind noch weit offen für eine Vielzahl von Interessensgebieten, ob in kreativen Fächern wie Kunst oder Musik, in Leibeserziehung oder auf naturwissenschaftlich und technisch geprägten Gebieten, und die KiTas sollten diese Vielfalt von Interessen aufgreifen und stimulieren, um die besondere Begabungen der Kinder hervorzulocken. Auch die bilinguale Erziehung gehört hier hinein. Es spricht aber nichts dagegen, entsprechend dem Wunsch der Eltern auch unterschiedliche Einrichtungen mit unterschiedlichen Akzenten zu schaffen. Dies fördert die Diversität einer künftigen Gesellschaft. Die WGD lehnt allerdings KiTas ab, deren Arbeit auf eine sektiererische oder identitäre Spaltung hinausläuft. Die Forderung nach einheitlichen Standards lehnt die WGD aus den genannten Gründen ab. Sie befürwortet jedoch Standards, die sich auf die Qualität des Personals, auf kindgerechte Räume und Rückzugsorte, auf sprachliche Bildung, auf ausgewogene Ernährung, Bewegungsförderung und Gesundheitsbildung oder ähnliches beziehen.

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FREIE WÄHLER

Die Einführung von Qualitätsstandards, stehen unsere Meinung nach nicht der Individualität entgegen. Standards werden entwickelt um Einrichtungen und somit den pädagogischen Teams, den Sorgeberechtigten und vor allem auch den Kindern in allen täglichen Herausforderungen Sicherheit und Orientierung zu geben. Wichtig ist dabei, dass diese Standards überprüfbar und auch für die einzelnen Einrichtungen umsetzbar sind. Um ein Standard zu nennen, welcher in allen Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, möchten wir hier den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan anführen. Dieser wurde Hessenweit für alle Einrichtungen als Qualitätsstandard einer Pädagogik herausgegeben, welche das Kind und die Familie in ihrer Individualität in den Mittelpunkt stellt. Wenn die Individualität die Basis der Überlegung ist und es um Qualitätsstandards und Entwicklung geht, kann diese nicht verloren gehen, sondern es wird Zukunft gestaltet werden. Somit ist die Idee des Mittelwegs, dass keine Familie durch Standards in Gänze verloren gehen darf, und es gleichwohl von allen Beteiligten ein Zu- und Abgeben benötigt um die Erziehungspartnerschaft zu wahren.

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VOLT

Uns ist wichtig, dass den individuellen Bedürfnissen von Kindern gerecht geworden wird und setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass Einrichtungen besser finanziell unterstützt werden (wie 2b sagt; spezifisch als auch selbstgewählt) Uns ist wichtig die Qualität der Betreuung zu verbessern bevor wir den Betreuungsschlüssel verändern.

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DIE PARTEI

Wir von der Partei Die PARTEI in Darmstadt sind dafür, dass individualisierte Konzepte zum Standard erklärt werden. Alle 6 Monate muss ein neues Konzept ausprobiert werden. Nur so werden ihre Kinder auf die ständig wechselnden Ansprüche der Arbeitgeber vorbereitet.

Frage 1b: Liste
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